Erlaubnisscheine
Dienstag, 19. März 2024 - 09:11 Uhr

Erlaubnisscheine

 

Jahresgesamtkarte (nur für aktive/passive Mitglieder)

170,00 €

Berechtigt zur Ausübung der Fischerei in allen dem Verein zustehenden Gewässern. Voraussetzung  für die Erteilung ist der Besitz eines in Bayern gültigen staatlichen Fischereischeines.

Zusätzlich müssen noch 10 Arbeitsstunden pro Jahr abgeleistet werden; jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 15,00 € berechnet. Bei Ersterteilung einer Jahresgesamtkarte oder nach einer früheren Rückerstattung muss der Arbeitsdienst im Voraus entrichtet werden. Bei vollständiger Ableistung wird der Betrag dann für das nächste Jahr gutgeschrieben.
Wird nur ein Teil der Arbeitsstunden abgeleistet, erfolgt die Gutschrift nur anteilig.
Es werden nicht mehr als 10 Arbeitsstunden pro Jahr gutgeschrieben.

Rentner und Frührentner sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit, sind aber gern gesehene freiwillige Helfer!

  

  

Jungfischerkarte

40,00 €

Berechtigt zur Ausübung der Fischerei an allen Gewässern des Angelclub Hohenwart e.V. mit einer Handangel und zum Fang eines sogenannten Edelfisches pro Tag. Der Jungfischer muss im Besitz eines Jugendfischereischeins sein und darf nur unter Aufsicht eines volljährigen Mitglieds des Angelclub Hohenwart e.V. angeln, welches zugleich im Besitz einer Jahreskarte ist. Erlaubt ist ebenfalls die Fischerei auf Raubfisch mit Kunstköder, Fischen oder Fischfetzen. Für Jungischer, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz des staatlichen Fischerscheines sind: Mit Einrichtung eines jährlichen Zuschlages von Eur. 30,- darff die Fischerei alleine ausgeübt werden; die Verwendung jeglicher, gesetzlich zugelassner Hakenköder ist erlaubt.

 

 

Tageskarten

15,00 €

Tageskarten sind nur in begrenzter Zahl beim 1. Vorstand oder im Fischerheim erhältlich. Für Angler mit Tageskarte ist die Gewässerstrecke Paar P1, P2, P3 und P4 vom 1. Januar bis einschließlich 31. Mai eines jeden Jahres gesperrt. Tageskarten werden ausschließlich an Mitglieder oder deren Begleitung ausgegeben. Der Besitz des staatlichen Fischereischeins ist selbstverständlich Voraussetzung. An Fördermitglieder und Nichtmitglieder werden maximal 3 Tageskarten pro Jahr ausgegeben.