Mitgliedsbeiträge
Wir unterscheiden folgende Gruppen:
Aktive Mitglieder / passive Mitglieder
- müssen volljährig sein
- nur aktive/passive Mitglieder können eine Jahres-Fischereierlaubnis erwerben
- haben volles Wahlrecht
- passiv ist, wer im laufenden Kalenderjahr keine Jaheskarte besitzt
Fördermitglieder
- müssen volljährig sein
- haben volles Wahlrecht
- erhalten keine Jahres-Fischereierlaubnis
- Erwerb von Tageskarten möglich, aber begrenzt auf 3 Stück pro Jahr
- Wechsel zur aktiven/passiven Mitgliedschaft jederzeit möglich,
dann Nachzahlung von Aufnahmegebühr und Differenz des Jahresbeitrags erforderlich
Jungfischer
- mindestens 10 Jahre bis maximal 18 Jahre alt
- bei Eintritt der Volljährigkeit automatisch Wechsel zur Förder-Mitgliedschaft
- können eine Jungfischerkarte bei Vorlage eines Jugendfischereischeins erhalten
- kein Stimmrecht, aber antragsberechtigt
- bei möglichem Wechsel zur aktiven/passiven Mitgliedschaft ist eine
Nachzahlung der Differenz von Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag zu leisten
aktive/passive |
Fördermitglieder |
Jungfischer |
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Aufnahmegebühr (einmalig) |
320,00 € |
0,00 € |
120,00 € |
Jahresbeitrag |
36,00 € |
18,00 € |
36,00 € |
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Aufnahmegebühr bei Wechsel zur |
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320,00 € |
200,00 € |